- Was tun im Trauerfall -
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Tritt ein Trauerfall ein stehen die Hinterbliebenen vor einer schweren Zeit. Die Gefühle von Verlust und Schmerz legen sich schwer um unser Herz und doch sind viele wichtige Dinge zu erledigen. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen helfen im Todesfall eines Angehörigen die notwendigen Dinge zu veranlassen, die Bestattung zu organisieren und die privaten Angelegenheiten zu regeln.
Leitfaden: Was tun im Trauerfall
Viele Dinge kann das Bestattungsunternehmen für Sie übernehmen. Eine ausführliche und persönliche Beratung hinsichtlich der Bestattung und Nachlasspflege zeigt Möglichkeiten auf und bewahrt Hinterbliebene vor Fehlern aufgrund eigener Unkenntnis. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung!
Welche Dokumente werden benötigt
Für die Sterbefallanzeige auf dem Standesamt werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
Für die Bestattung sind folgende Dokumente notwendig:
Weitere Unterlagen für die Nachlasspflege:
Wenn Sie das Bestattungsunternehmen mit der Sterbefallanzeige auf dem Standesamt, den Friedhofsformalitäten und den Abmeldungen betrauen wollen, halten Sie die entsprechenden Unterlagen bitte zum Trauerfallgespräch bereit.
Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen sind die Inhaber der sogenannten Totenfürsorgerechtes. Sie bestimmten Bestattungsart und -ort. Gleichzeitig sind sie zur Veranlassung der Bestattungsdurchführung verpflichtet. Die Reichenfolge der Bestattungspflicht ist in den Gesetzen der Bundesländer wie folgt geregelt.
Achtung! Ein fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen oder der Hinweis auf die fehlende finanzielle Lage entbindet nicht von der Bestattungspflicht! Weigern sich die Bestattungspflichtigen die Bestattung in Auftrag zu geben, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt vorweggenommen und die Bestattungs- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Kommt für die Verantwortlichkeit ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren in der Verantwortlichkeit vor, es sei denn, die Verantwortlichen haben einvernehmlich eine andere Lösung getroffen.
Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen sind die Inhaber der sogenannten Totenfürsorgerechtes. Sie bestimmten Bestattungsart und -ort. Gleichzeitig sind sie zur Veranlassung der Bestattungsdurchführung verpflichtet. Die Reichenfolge der Bestattungspflicht ist in den Gesetzen der Bundesländer wie folgt geregelt.
Achtung! Ein fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen oder der Hinweis auf die fehlende finanzielle Lage entbindet nicht von der Bestattungspflicht! Weigern sich die Bestattungspflichtigen die Bestattung in Auftrag zu geben, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt vorweggenommen und die Bestattungs- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Kommt für die Verantwortlichkeit ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren in der Verantwortlichkeit vor, es sei denn, die Verantwortlichen haben einvernehmlich eine andere Lösung getroffen.
Der Auftraggeber beim Bestattungsunternehmen / Friedhof haftet gemäß Vertragsrecht als Zahlungspflichtiger bezüglich der beauftragten Leistungen.
Achtung, Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht!
Die Kostentragungspflicht, ist die Verpflichtung, die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Generell trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. (§ 1968 BGB). Der Erbe ist aber nicht notwendigerweise der nächste Angehörige, also Bestattungsberechtigter und damit Auftraggeber der Bestattung.
Ist der Auftraggeber der Bestattung selbst nicht Erbe oder Miterbe kann er die (Teil-)Kosten bei dem/den Erben einfordern. Gibt es keinen Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, ist derjenige kostenpflichtig, der gegenüber dem Verstorbenen unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB).
Sowohl bestattungspflichtige Angehörige, als auch Erben als Auftraggeber einer Bestattung haben das Recht den Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Bestattungskosten zu verwenden.
Achtung, das Ausschlagen des Erbes entbindet also nicht von der Bestattungspflicht!
Diese Thematik ist aufgrund veränderte gesellschaftlicher Lebens- und Familienverhältnisse mittlerweile höchst kompliziert und es empfiehlt sich ausdrücklich eine Beratung durch einen Rechts/shy;anwalt bzw.Notar. An dieser Stelle sind daher nur erste Hinweise möglich.
Wer sicher sein möchte das sein Vermögen in den richtigen Händen landet, sollte die Grundregeln des deutschen Erbrechtes kennen und ggf. ein Testament einrichten. Grundsätzlich erben nur Verwandte die gemeinsame Vorfahren haben entsprechend Erbordnung, außer es handelt sich um Ehepartner / Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder um eine Adoption.
Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor, aber der Gesetzgeber sichert Ehe-, Lebenspartner, Kinder und Kindeskindern, oder den Eltern einen Pflichtteil zu, wenn diese ohne testamentarische Verfügung Erben geworden wären, und laut testament gar nichts erhalten. Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsansprüche verjähren in einer Frist von drei Jahren.
Erste Hinweise zur Errichtung eines Testamentes:
Hinweis: Auf unseren Desktopseiten finden Sie weitere ausführliche Informationen und Merklisten zum Download.