Bestattung Bestatter Chemnitz Leipzig Lichtenau Frankenberg Mittweida Hainichen Bestattungen

   Ansicht für Mobilgeräte 
 

Was tun im Trauerfall?

Tritt ein Trauerfall ein stehen die Hinterbliebenen vor einer schweren Zeit. Die Gefühle von Verlust und Schmerz legen sich schwer um unser Herz und doch sind viele wichtige Dinge zu erledigen. Die Totenfürsorge, d.h. eine angemessene Bestattung zu veranlassen, ist das Recht und die Pflicht der Angehörigen.
Der nachstehende Leitfaden soll Ihnen helfen im Todesfall eines Angehörigen die notwendigen Dinge zu veranlassen, die Bestattung zu organisieren und die privaten Angelegenheiten zu regeln.

 

Beachten Sie dazu auch den folgenden Menüpunkt "Wichtige Dokumente"!

Über die Kostentragungspflicht erfahren Sie hier mehr.

 

Den folgenden Leitfaden im Überblick gibt es als pdf-Datei zum downloaden und ausdrucken.

 

[A] TODESFALL MELDEN


⇒  Benachrichtigen Sie einen Arzt

Achtung, im Zweifelsfall immer den Notarzt (112) anrufen! Im Todesfall rufen Sie den Hausarzt des Verstorbenen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 an. Der Arzt untersucht den Verstorbenen, stellt offiziell den Tod fest und stellt die Todesbescheinigungen aus. Diese Urkunden sind Vorraussetzung für die weiteren Entscheidungen der öffentlichen Behörden.
(Beachten Sie: Notärzte stellen nur vorläufige Todesbescheinigungen aus. Danach muss ein Arzt den Verstorben am Sterbeort untersuchen (Leichenschau). Dieser stellt dann die erforderlichen Todesbescheinigungen aus.)


Ereignet sich der Todesfall im Krankenhaus oder Heim, setzten sich die Mitarbeiter selbstständig mit einem zuständigen Arzt in Verbindung und informieren dann die Angehörigen. In vielen Fällen benachrichtigen die Mitarbeiter auch gleichzeitig ein Bestattungsunternehmen.


Informieren Sie sich im Vorfeld, wie Krankenhaus oder Heim im Todesfall verfahren und wie die Wünsche Ihrer Angehörigen Berücksichtigung finden. Bestehende Vorsorge-Regelungen sollten unbedingt bei den Patientenunterlagen hinterlegt werden!

 

⇒  Benachrichtigen Sie weiter Angehörige und Freunde

Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens Ihnen bei der Organisation der Trauerfeierlichkeiten zu helfen.

 

⇒  Informieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl
Veranlassen Sie die Aufbahrung / Überführung des Leichnams

Je nach Recht der Bundesländer, in der Regel aber 24 Stunden haben Sie Zeit sich von der Verstorbenen / dem Verstorbenen zu verabschieden. Die Krankenhäuser und Pflegeheime sind angehalten diesem Wunsch zu entsprechen und verfügen über Abschiedräume und Kapellen in denen eine Aufbahrung erfolgen kann. Diese wird durch die Mitarbeiter selbst oder durch das Bestattungsunternehmen arrangiert, welche auch für die notwendigen hygienischen Maßnahmen sorgen.


Ggf. bitten Sie Pfarrer / Pfarrerin oder Pastor / Pastorin um Beistand in dieser Lebenssituation. Ob zu Hause oder im Abschiedszimmer des Krankenhauses oder Heimes, die Aussegnung steht für das Ende und zugleich für den Beginn der Trauer.


Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Leichnams.

 

⇒  Suchen Sie letztwillige Verfügungen – Art der Bestattung

Prüfen Sie sorgfältig die Papiere des Verstorbenen nach letztwilligen Verfügungen (Vorsorgevertrag, Testament, Erbvertrag…) und klären Sie ob sich aus diesen Wünsche für die anstehenden Beerdigung ergeben. Zum Beispiel ob eine Willenserklärung zur Einäscherung vorliegt. Sind Wünsche über die Art und Weise der Bestattung bekannt, sollten diese von den Angehörigen respektiert werden.


Sind keine diesbezüglichen Vorsorgeregelungen hinterlegt oder Wünsche bekannt, entscheiden die nächsten Verwandten in durch Sitte und Gesetz vorgegebener Reihenfolge über die Art der Bestattung.

 

⇒  Zeigen Sie das Vorliegen eines Testamentes beim Amtsgericht an

Die Anzeigepflicht gilt für jeden, der ein Testament in Besitz hat. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Hat der Erblasser bereits ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt oder ein notarielles Testament eingerichtet, werden Sie über die Testamentseröffnung benachrichtig.

 

⇒  Informieren Sie ggf. die Lebensversicherung

Manche Versicherer haben in ihren Satzungen eine Meldepflicht von wenigen Tagen oder sogar Stunden festgeschrieben.

 
 

[B] BESTATTUNG ORGANISIEREN


⇒  Trauergespräch: Bestattungsart, Rahmen/Ort der Beerdigung festlegen

Für das Trauergespräch sollten Sie sich Zeit und Raum suchen, ihre Gedanken und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Ob zu Hause, an einem neutralen Ort oder im Bestattungsinstitut, im Gespräch mit einem Bestattungshaus ihrer Wahl entscheiden Sie über die Art der Bestattung sowie über Rahmen und Ort der Beerdigung. Wichtige Formalitäten, Sargauswahl, Trauerdruck, Zeitungsanzeigen, Ablauf der Trauerfeier usw. sprechen Sie mit dem Bestattungsinstitut ab.


 

Welche Kosten entstehen?
Es ist ratsam, dass ein weniger betroffener Angehöriger Sie zum Trauergespräch begleitet und Ihnen bei den wichtigen Entscheidungen mit bedachten Rat zur Seite steht. Sprechen Sie mit Ihrem Bestattungsinstitut und Angehörigen auch offen über die Kosten einer Beerdigung. Da die Bestattungsbranche von großen Preisunterschieden geprägt ist, ist es ratsam mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen. Sie beinhalten 3 Kostenblöcke:


 

1. Leistungen und Produkte des Bestattungsunternehmens
2. Fremdleistungen (Krankenhaus, Arzt, Zeitungsanzeige, Blumen, Steinmetz…)
3. Gebühren von Behörden, Friedhof und ggf. Krematorium


 

Der Anteil der Fremdkosten und Gebühren kann bis zu 70% betragen. Vergleichen Sie vor allem die Preise für die Leistungen des Bestattungsunternehmens. Achten Sie auf versteckte Kosten und ob ihr Bestattungsunternehmen Sie hinreichend bezüglich möglicher Alternativen berät. Da sich die Gebühren der Friedhöfe höchst unterschiedlich gestalten, zahlt sich eine kompetente Beratung später aus.

 

⇒  Grabpflege und Grabstein

Nach der Beisetzung gestalten Sie das Grab bzw. organisieren ggf. eine Grabpflege. Beauftragen Sie einen Steinmetz für die Herstellung und Installation eines Grabsteines.

 
 

[C] MERKZETTEL


Weitere wichtige Angelegenheiten

⇒  Stellen Sie die Versorgung von Haustieren sicher


⇒  Sichern / Kündigung der Wohnung des Verstorbenen
    - Fenster schließen
    - Heizungsanlage regulieren
    - Stecker aus Steckdosen ziehen
    - Versorgung Blumen / Pflanzen
    - Namensschild am Briefkasten entfernen
    - Regelung Haus- / Wohnungsschlüssel
    - ggf. den Haushalt auflösen und Hausratversicherung kündigen


⇒  Erbscheine beim Amtsgericht beantragen


⇒  Daueraufträge und Terminzahlungen bei Bank / Sparkasse ändern bzw. das
    Konto auflösen. (Hierfür benötigen Sie entweder eine Vollmacht die über den
    Tod hinausgeht oder einen Erbschein.)


⇒  Telefon und Zeitschriften abbestellen


⇒  Nachsendeantrag bei der Post stellen


⇒  Ummelden / Abmelden von Rundfunk und Fernsehen


⇒  Abmelden von Auto und Kfz-Versicherung


⇒  Benachrichtigen Sie eventuelle Kreditgeber


⇒  Benachrichtigen Sie Arbeitgeber / -nehmer / Kunden / Geschäftspartnern


⇒  Benachrichtigen Sie Vereine und kündigen Sie die Mitgliedschaften


⇒  Kündigung fortlaufender Zahlungen (Mobiltelefon, Internet, Versicherungen)

 

Hinweis

Verwahren Sie alle Rechnungen über die im Zusammenhang mit den Bestattungsaufwendungen entstandenen Kosten sorgfältig auf. Bestattungskosten sind als Sonderkosten steuerlich absetztbar. Schalten Sie bei Bedarf einen Steuerberater / Notar / Rechtsanwalt ein.

 

Seelsorglicher Beistand – Tränen sind der Beginn des Trostes

Ihr Bestatter des Vertrauens klärt Sie über alle notwendigen Schritte im Umgang mit dem verstorbenen Angehörigen auf und gibt Ihnen die Möglichkeit der persönlichen Abschiednahme im Abschiedsraum oder auf dem Friedhof. Trauen Sie sich Fragen zu stellen und Wünsche zu äußern! In Ruhe Abschied nehmen, den Tod begreifen, Trauer leben und zurück ins Leben finden… Diesen schwierigen Weg müssen Sie nicht alleine gehen. Wir sind für Sie da und auch Kirchengemeinde oder weltliche Trauerbegleitung stehen Ihnen zur Seite.

 
 
 

- nach oben -   - Startseite -