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Hier finden Sie erste Information welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt. Ausführliche Erläuterungen und Musterformulare zum Download finden Sie unter der Desktopversion. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!
Vorsorgevollmacht und Bankkontovollmacht
Ob unerwarteter Schicksalsschlag oder Hilfsbedürftigkeit durch Krankheit oder Alter, wenn wir unsere Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, soll unser Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben. Mit der Vorsorgevollmacht wird für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit, die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten auf eine selbstgewählte, vertraute Person übertragen. Der sehr sinnvolle Schritt, sich mit diesem schweren Thema zu befassen und Vorsorge zu treffen, bewahrt uns vor der Bestellung eines fremden Betreuers von Amtswegen durch ein Gericht. Dies wird häufig als Eingriff empfunden, zumal gerichtlich bestellte Betreuer allein den Interessen des Betreuten verpflichtet sind und sich nur dem Gericht gegenüber verantworten müssen. Familienmitglieder oder Freunde einer betreuten Person fühlen sich dadurch oftmals übergangen.
Hinweise zur Vorsorgevollmacht
Achtung! Auch wenn Sie in einer Vollmacht umfangreiche bzw. generelle Rechte zur Vermögensverwaltung einräumen, verlangen Banken die Vorlage bankeigner Kontovollmachten. Zur Einrichtung einer Bankkontovollmacht müssen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer persönlich bei der Bank erscheinen und sich ausweisen. Soll der Vollmachtnehmer auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen dürfen, achten Sie darauf, dass die Vollmacht explizit über Tod hinaus gilt.
Steht keine private Vertrauensperson als Vollmachtnehmer zur Verfügung, kann in einer Betreuungsverfügung im Vorfeld bestimmt werden, wer im Bedarfsfall zum Betreuer bestellt werden soll und wie in Vermögens-, Renten- oder Wohnungsfragen, aber auch in Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltes gehandelt werden soll. Die betreuende Person muss sich an diese festgelegten Wünsche und Vorgaben halten und wird vom zuständigen Betreuungsgericht kontrolliert. Ist bei Geschäftsunfähigkeit weder eine Vollmacht noch Betreuungsverfügung vorhanden, können sich auch Familienangehörige als Betreuer beim Gericht bewerben.
Damit ihr Wille, was medizinisch unternommen werden soll wenn sie entscheidungsunfähig sind, auch beachtet wird, treffen viele Menschen mit einer Patientenverfügung Vorsorge. Es ist wichtig, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemanden zur Geltung gebracht werden kann, der Sie vertritt. Darum ergänzen sich Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sinnvoll.Haben Sie eine Person der Sie vertrauen in Fragen der Gesundheitsfürsorge bevollmächtig (siehe Vorsorgevollmacht), sollten Sie Ihre Patientenverfügung unbedingt mit ihr besprechen. Bestellt das Gericht im Bedarfsfall einen Betreuer, muss dieser Ihren festgelegten Willen in allen für Sie zu treffenden Entscheidungen beachten.
Festlegungen in einer Patientenverfügung zu treffen bedeutet, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn diesen Wünschen entsprochen wird.
Es ist nicht einfach sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen und es gibt hierfür keine verbindlichen Antworten. Für die Angehörigen kann es eine starke Hilfe sein, wenn sie wissen, das die medizinische Fürsorge dem Willen entsprechend erfolgt. Nehmen Sie sich Zeit über diese Dinge nachzudenken, sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und lassen Sie sich auch von Ihrem Hausarzt beraten!
Hinweise zur Patientenverfügung
Zu Lebzeiten für den eigenen Tod vorsorgen ist nicht jedermanns Sache. Viele Menschen gehen bei diesem Thema in Abwehrhaltung. Doch gerade wegen der damit verbundenen emotionalen Ausnahmesituation, erscheinen Vorsorgeregelungen extrem sinnvoll. Sie haben Zeit und Ruhe, sich mit verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten vertraut zu machen, Örtlichkeiten nach familiären Gesichtspunkten auszuwählen und Preisvergleiche einzuholen. Eine Aufgabe, die in akuter Stresssituation viel schwerer zu bewältigen ist und Sie doch vor finanziellen Verlust bewahren kann. Sowohl Bestatterleistungen als auch Friedhofsgebühren unterscheiden sich teilweise deutlich. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, dann bekommen Sie auch ein Gefühl dafür bei welchem Bestattungsunternehmen Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Achten Sie darauf, dass Sie eine Bestattungsvorsorgevereinbarung selbst zu Lebzeiten jederzeit kostenfrei ändern oder kündigen können. Generell sollte die Vereinbarung kostenfrei und ohne zusätzliche Bedingungen vom Bestatter möglich sein. Verpflichtungen zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder zur Vorkasse sollten Sie sehr genau prüfen. Dies ist weder üblich noch notwendig.
Wenn Ihnen nicht egal ist, was mit Ihnen nach dem Tode geschieht, dann ist es umgehend Zeit, Ihrem Umfeld Ihre Wünsche darzulegen. Es soll Gelegenheit sein, dieses sensible Thema anzusprechen. Nicht immer sind Partner oder Kinder bereit, sich damit zu befassen. Machen Sie Ihnen klar, dass es wichtig für Sie ist, darüber zu sprechen. Spätestens mit Ihrem Tod, werden Ihre Angehörigen dankbar sein. Sie kennen nicht nur genau Ihre Wünsche, sondern finden auch Trost in der Erfüllung derselben.
Festlegungen in einer Bestattungsvorsorge
Vedha Bestattungen bietet Ihnen kostenfreie Bestattungsvorsorgeaufträge an!
Das Sterbegeld wurde im Rahmen der Gesundheitsreform zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen. Wollen Sie Ihre Angehörigen vor den finanziellen Belastungen einer Bestattung schützen und die Umsetzung Ihrer Wünsche gewährleisten, sollten Sie sich frühzeitig für eine Bestattungsvorsorge entscheiden!
Für die finanzielle Vorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Im Falle einer sozialen Bedürftigkeit (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung ...) gilt, dass der Hilfsbedürftige zunächst sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen muss, bevor der Staat finanziell einspringt. Beim verwertbaren Vermögen gelten jedoch gewisse Freigrenzen, das sogenannte Schonvermögen. Beispiele für Schonvermögen sind ein angemessenes Fahrzeug, eine angemessene Immobilie und Geldvermögen bis zu einer bestimmten Höhe (aktuell bei Sozialhilfe 5.000,00 €).
Gelder welche für eine dereinstige Bestattung ausschließlich und unmittelbar zweckgebunden angelegt sind, können im Falle der Bedürftigkeit als zusätzliches Schonvermögen von den Sozialämtern anerkannt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber die Höhe des Gesamtbetrages auf die Kosten einer ortsüblichen Bestattung gedeckelt und die Anerkennung ist trotz zahlreicher Gerichtsurteile oft Auslegungssache. Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass durch die Rücklage von Geldern für die dereinstige Bestattung eine Bedürftigkeit nicht dadurch selbst herbeigeführt werden darf, damit diese Gelder als zusätzliches Schonvermögen anerkannt werden.
Wird zum Beispiel ein Treuhandvertrag abgeschlossen und in den nächsten 6 Monaten ein Antrag auf Übernahme der fehlenden Pflegeheimkosten gestellt (Grundsicherung im Alter), zählen die Sozialämter die Treuhandgelder oftmals nicht als zusätzliches Schonvermögen, da es einen kurzen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vorsorge und Bedürftigkeit gibt.
Daher sollte man eine finanzielle Vorsorge rechtzeitig treffen!
Denn liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller eine Vermögensvorsorge mit der Absicht getroffen hat, sein Vermögen zu mindern, können von den Sozialämtern kein direkter Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden und die Bestattungsvorsorge ist zusätzlich anzuerkennen.